Ein T-Shirt für 3, eine Kette für 1 und Schuhe für 6 Euro – macht dann 19 Euro. Moment … was?

Ja, doch, was ihr vielleicht im ersten Moment für einen Rechenfehler meinerseits haltet, ist seit dem 1. Juli – für einige sicher „bittere“ – Shopping-Realität. Denn für jede Artikelkategorie, die in eurem Paket enthalten ist, werden 3 Euro Gebühr fällig. In unserem kleinen Rechenbeispiel bedeutet das, 9 Euro extra – denn in diesem Paket sind Oberbekleidung, Schmuck und Schuhe drin.

Aber warum? Will uns da jemand ärgern?

Nein, das ist ganz sicher nicht der Grund. Um das zu verstehen, müssen wir zum Ursprung des Problems zurück, das (unter anderem) zu dieser Entscheidung geführt hat: das „Tricksen“ bei der Zollfreigrenze. Diese Freigrenze lag (bis Juli) bei 150 Euro. Unter diesem Betrag fiel kein „extra“ Zoll an (nur eine Umsatzsteuer von 19 %). Daher haben einige Unternehmen aus dem EU-Ausland diese Regelung „genutzt“ und die Bestellung aufgesplittet[1] – anstatt also bspw. ein Paket im Wert von 250 Euro zu verschicken, wurden zwei Pakete zu 120 und 130 Euro versendet. Das geht nun nicht mehr, denn diese Freigrenze ist weggefallen. Völlig egal, was für einen Wert dein Paket also hat, ob 5 oder 500 Euro – pro Warenkategorie werden 3 Euro fällig.

Okay … und?

In den vergangenen Jahren sind in der EU täglich über 16 Millionen Pakete angekommen – ein Großteil davon aus China von Unternehmen wie Shein, Temu, AliExpress etc. Diese enormen Massen an Paketen waren nicht mehr zu bewältigen, der Zoll maßlos überfordert.[2] Die Idee: Mit der neuen Regelung verlieren die Billig-Einkäufe schnell ihren Reiz. Wenn auf ein T-Shirt, was vorher 3 Euro gekostet hat, jetzt noch mal 3 Euro zusätzlich draufkommen, bedeutet das höhere Kosten von 100 %.

Ehrlich gesagt: Als ich das zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich, das könnte doch vielleicht dafür sorgen, dass die Menschen zwei- oder auch dreimal überlegen, bevor sie Dies, Das und Jenes in ihren Warenkorb legen.

Aber …

Die allgemeine Meinung ist eher, dass sich die großen Konzerne einfach weiter nach Europa verlagern werden. Die ersten Auswertungen zeigen, dass nicht unbedingt weniger gekauft wird, sondern sich einfach die Flugrouten verändern, um Gebühren zu vermeiden – das konnte schon vor der neuen Regelung beobachtet werden.[3] So schrieb Focus Online doch sehr passend, wie ich finde:

„Airlines strichen dort kurzfristig Flüge oder verlegten sie auf andere Strecken – ein Zeichen dafür, dass sie schnell auf den Zoll reagieren, nicht aber dafür, dass weniger bestellt wird.“[4]

Und auch der Verband E-Commerce geht davon aus, dass die neue Bestimmung nur begrenzt Wirkung zeigen wird, denn die großen Anbieter sind längst dabei, Logistikzentren in Europa aufzubauen. So müssten künftig nicht einzelne Pakete, sondern es könnten ganze Containerladungen verzollt und anschließend über die EU verteilt werden – und innerhalb der EU fallen diese neuen Zoll-Gebühren schließlich nicht an.[5]

To be continued …

Doch die 3-Euro-Regelung ist auch nur einer der ersten Schritt innerhalb einer Reihe neuer Verordnungen. Ende diesen Jahres wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr pro Paket fällig werden (die Höhe wird von der EU-Kommission noch festgelegt). Darüber hinaus gilt sie zunächst auch nur als Übergangsregelung, denn ab 2028 sind der Start der EU-Zollbehörde und die neue EU-Zolldatenplattform geplant.[6]

Schlussendlich heißt es also: Abwarten, welche Wirkung die Regelungen – gerade auf jetzt längere Sicht – zeigen werden, und … vielleicht brauchst du das neue Sommerkleid ja doch nicht so dringend. :)


  1. Zollgebühr für kleine Pakete von Temu und Shein | tagesschau.de
  2. Vgl. Ebd.
  3. Erste Frachtdaten zur EU-Abgabe zeigen: So hart hat trifft „Temu-Zoll“ die Luftfracht – der internationale Flughafen Liszt Ferenc ist stark betroffen
  4. Ebd.
  5. Vgl. Ebd.
  6. Zölle für Kleinsendungen aus Drittstaaten seit 1. Juli 2026 – IHK Rhein-Neckar

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